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Neue Hiscox Präsenz in Frankfurt
Seit dem 1. April 2010 ist Hiscox mit Patrick Klawitter, Underwriter Berufliche Risiken, auch in Frankfurt vor Ort.

Herr Klawitter ist gelernter Versicherungskaufmann und Dipl. Betriebswirt (FH), Studiengang „Versicherungsmanagement / Financial Services“. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Versicherungs-, wie auch im Maklervertrieb als Firmenkundenbetreuer.
Nach seiner Ausbildung und Vertriebstätigkeit im Hause Gerling in Frankfurt, schloss Herr Klawitter erfolgreich sein Studium ab und wechselte danach als Vertriebsconsultant in den Maklerbereich. Nach seiner Tätigkeit für zwei Gewerbe- und Industrie- Maklerhäuser als Firmenkundenbetreuer für den Bereich Haftpflicht, wird Herr Klawitter Sie ab sofort als Underwriter für Berufliche Risiken am Frankfurter Markt unterstützen.
„Die Nähe zu unseren Kunden ist uns bei Hiscox besonders wichtig. Die lokale Präsenz mit unseren drei Niederlassungen in München, Köln und Hamburg hat sich bestens bewährt und wurde deshalb in diesem Jahr weiter ausgebaut. Am 1.Januar sind wir bereits mit einem neuen Underwriter in Berlin gestartet – es folgt nun Frankfurt. Damit schaffen wir kurze Wege und noch schnellere Entscheidungen zur Unterstützung des Vertriebserfolges unserer Makler.“ So Heiko Wichert, Sales Manager bei Hiscox.
Neues aus der Hiscox Innovationspipeline
Die Hiscox Antragsmodelle
Den durchschlagenden Erfolg der Hiscox Antragsmodelle und Ihren großen Zuspruch haben wir zum Anlass genommen, das Portfolio noch einmal zu verbessern.
Die Antragsmodelle der Produkte
können nun auch für Unternehmen mit einer Umsatzgröße bis 1 Mio. angewendet werden. Die erfolgreichen Antragsmodelle für Unternehmen bis 500.000 Euro Umsatz bleiben selbstverständlich ebenfalls im Sortiment.
Zudem haben wir die Antragsmodelle für 
verfeinert. Diese bestechen neben hervorragender Deckung vor allem auch durch attraktive Prämien.
Die Hiscox Antragsmodelle generieren Ihnen echten Mehrwert durch:
Alexander Rudolph, Technical Underwriting Manager Berufliche Risiken und Jens Krickhahn, Underwriting Manager TMT, waren zu Gast bei Friedrich A. Wanschka, wmd brokerchannel, um über die Hiscox Antragsmodelle zu sprechen. Das Interview wurde aufgezeichnet und ist ab heute unter dem nachfolgend Link
oder über www.wmd-brokerchannel.de abrufbar.
Antragsmodell Consult
Das Consult Antragsmodell wurde weiter verbessert und ist in den Varianten „Basis“ und „Erweitert“ verfügbar. Wie alle anderen Antragsmodelle auch, überzeugen die beiden kurzen Bogen durch verständliche und transparente Fragen, die schnell und einfach beantwortet werden können.
Die Consult Antragsmodelle bestechen durch folgende Highlights:
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Attraktive Prämien, auch für Start-Ups
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Internationaler Versicherungsschutz
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Kein Regress gegenüber freien Mitarbeitern
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Beitragsfreie subsidiäre Rückwärtsversicherung bei unmittelbarer Vorversicherung
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Tätigkeit als Interimsmanager mitversichert
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Vorläufiger Deckungsschutz beim Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung
Das erweiterte Modell zeichnet sich durch folgende weitere Einschlüsse aus:
Antragsmodell D&O
Auch im D&O Bereich können Sie durch das Hiscox D&O Antragsmodell schnell und einfach Versicherungsschutz für Ihren Kunden erlangen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Highlights des nochmalig verfeinerten D&O Antragsmodells:
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Vorbeugende Abwehrdeckung im Vorfeld eines Versicherungsfalls
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Strafrechtsschutz
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Unterstützung durch Hiscox bei einem drohenden Reputationsschaden des Managers
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Prämienneutrale, unverfallbare Nachmeldefrist von mindestens 36 Monaten
Unter dem nachfolgenden Link steht das D&O Antragsmodell für Sie zum Download bereit.
Profitieren auch Sie von den neuen Antragsmodellen und kontaktieren Sie uns unter hiscox.underwriting@hiscox.de oder unter +49 (0)89 545801 100 für weiterführende Informationen.
Die Meinung unserer Kunden ist uns wichtig 
Der Schadenfall ist der Moment der Wahrheit. Deswegen ist es uns ein besonderes Anliegen, alle Schäden schnell, fair und transparent zu regulieren.
„Die Meinung über die Abwicklung eines Schadenfalls unseres gemeinsamen Kunden ist uns wichtig, um auch weiterhin einen exzellenten Schadenservice bieten zu können und Verbesserungspotential zu ermitteln. Aus diesem Grund haben wir unseren bereits existierenden Zufriedenheits-Fragebogen verbessert. Dabei haben wir auch weiterhin darauf Wert gelegt, dass er übersichtlich bleibt sowie digital und damit schnell auszufüllen ist.“ so Marion Schilling, Claims Manager bei Hiscox.
Von Schäden betroffene Endkunden können anhand dieses einseitigen Fragebogens den Hiscox Schadenservice bezüglich Freundlichkeit, Kompetenz, Gutachterqualität und Entschädigungssumme beurteilen.
Um sich den Fragebogen anzusehen, klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Download Fragebogen
Der Umwelt zuliebe!
 In den ersten fünf Monaten des Jahres 2008 produzierten die deutschen Papierfabriken 9.731.000 Tonnen Papier.*
Wir sehen es als unsere unternehmerische Verantwortung, nicht nur ökonomisch sondern auch ökologisch zu denken und zu handeln. Um einen weiteren Beitrag zur Schonung der Ressourcen und den Schutz unserer Umwelt zu leisten, werden demnächst alle Policen doppelseitig bedruckt, und somit der Papierverbrauch halbiert.
Engagiert sich auch Ihr Unternehmen bei der Policierung im Umweltschutz? Wir freuen uns wenn Sie uns Ihre Maßnahmen und Ideen per Mail an hiscox.marketing@hiscox.de mitteilen.
* Quelle: www.recyclingmagazin.de
Neu - Hiscox Technical Underwriting
Seit Anfang des Jahres 2010 sind Jennifer Orlowitsch und Alexander Rudolph als Technical Underwriter für Hiscox Europa aktiv.
Das Tätigkeitsfeld unserer Technical Underwriter umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
„Hiscox zeichnet sich zum einen durch seinen exzellenten Schadenservice, aber auch seine qualitativ hochwertigen Produkte aus. Frau Orlowitsch und Herr Rudolph werden mit ihrem Fachwissen und dem Austausch mit Hiscox Produktexperten aus der ganzen Welt den gewohnt hohen Standard der Produkte weiterhin garantieren und aktuelle sowie internationale Entwicklungen berücksichtigen.“ so Heiko Wichert, Sales Manager bei Hiscox. 
Alexander Rudolph – Technical Underwriting Manager Berufliche Risiken
Der Jurist arbeitete nach seinem Studium für die Victoria Versicherung AG in den Bereichen Schaden und Underwriting Management im Segment Vermögensschaden-Haftpflicht. Seit September 2004 ist Alexander Rudolph für Hiscox in verschiedenen Positionen tätig, zuletzt als Sales Underwriter und Produktentwickler für die Niederlassung München.
Jennifer Orlowitsch – Technical Underwriter Art & Private Clients
Die Versicherungsfachwirtin ist seit fast 10 Jahren bei Hiscox im Bereich Kunst und vermögende Privatkunden tätig. Bevor Jennifer Orlowitsch zu Hiscox kam arbeitete sie für die Allianz Versicherungs AG im Bereich Privatkunden.
Neuregelung der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer 
Im Mai 2009 hat der Gesetzgeber verschiedene Änderungen zur Versicherungs- bzw. Feuerschutzsteuer in Deutschland beschlossen. Diese Neuregelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.
In diesem Zusammenhang wurde klargestellt, dass sogenannte "Allgefahren-Versicherungen" dem allgemeinen Versicherungssteuersatz von 19 % unterliegen und dass hierfür keine Feuerschutzsteuer abgeführt werden muss.
Nachdem es sich bei all unseren Vermögenswerte-Produkten um echte "Allgefahren-Konzepte" handelt, muss hier für Risiken in Deutschland grundsätzlich dieser neue Versicherungssteuersatz berücksichtigt werden. Somit kommt es zu folgenden Anpassungen:
Für Gebäude- und Hausratversicherungen im Produkt "Mundial" (Ferienhauspolice) wird zukünftig ein Versicherungssteuersatz von 19 % (anstatt 18 %) zugrundegelegt.
Für Gebäudeversicherungen in dem Produkt "Haus & Kunst" gilt ab dem 01.07.2010 ein Versicherungssteuersatz von 19 % (anstatt 17,75 %).
Unsere davon betroffenen Kunden werden zusammen mit den Verlängerungsrechnungen eine entsprechende Information erhalten.
Für unsere Produkte in den Bereichen Vermögensschadenhaftpflicht, D&O und Kidnap & Ransom gibt es keine Änderungen. Hier beträgt der Versicherungssteuersatz für Kunden in Deutschland nach wie vor einheitlich 19 %.
Haben Sie Fragen hierzu? Bitte rufen Sie uns unter +49 (0)89 545801 100 an oder kontaktieren Sie uns per Email unter hiscox.info@hiscox.de!
2. Hiscox Haftpflichttag in Köln 
Die 2009 erfolgreich eingeführten Hiscox Haftpflichttage fanden in diesem Jahr am 2. März in Hamburg und am 10. März in München ihre Fortsetzung. Die letzte Haftpflichttag-Station für das Jahr 2010 war am 11. Mai in Köln. Über 35 Hiscox Partner begrüßten wir an diesem Tag im Osman30 im KölnTurm und verbrachten gemeinsam einen informativen und spannenden Tag.
Nach einem Vortrag zur Hiscox Innovationspipeline erläuterten Judith Sanders, Mitglied der Geschäftsleitung der Counterpart Group sowie Claus Volke, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Kanzlei Volke 2.0, in sehr anschaulichen und zugleich amüsanten Bildern diverser Praxis-Beispiele das Risikopotential der Medien-, IT- und Kommunikationsbranche.
Die ausgesprochen positive Resonanz der Hiscox Vertriebspartner bezog sich über den fachlichen Teil hinaus auch auf die entspannte Atmosphäre und die tolle Aussicht über Köln beim anschliessenden Dinner.
Bei Interesse an den Tagungsmaterialien senden Sie uns bitte eine E-Mail an hiscox.marketing@hiscox.de zu senden.
Hiscox läuft...
Auch in diesem Jahr ist das Kölner Team beim 2. Firmenlauf wieder an den Start gegangen. Neben den Mitarbeitern der Niederlassung vor Ort wurde das Hiscox-Team auch durch sportambitionierte Hiscox-Vertriebspartner verstärkt.
Unter dem Motto "RED & WHITE - DYNAMITE" lief das Kölner Team und seine Makler mit insgesamt 3.775 Läufern rund um den Fühlinger See. Das Spendenvolumen dieses Charity-Laufs beläuft sich auf stolze 4.632 €. Der gesammelte Betrag wird zu 100% an die beiden Organisationen Aktion Lichtblicke e.V. und an CARE Deutschland-Luxemburg e.V. weitergeleitet.
Bei der anschließenden After-Run-Party konnten sich alle Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre und guten Gesprächen erholen und den sportlichen Tag gemeinsam ausklingen lassen.
Urteile der aktuellen Rechtsprechung
Internetrecht: Unterstellung von Rechtsradikalismus ohne Beweise ist nicht von Meinungsfreiheit gedeckt, LG Würzburg, Urteil vom 19.05.2010, Az.: 21 0 179/10
In vorliegendem Fall verfasste der Beklagte unter dem Pseudonym (...) im März 2009 auf der Website (...) unter der Rubrik (...) einen Bericht und führte aus, der Kläger "kübele rechtslastigen Dreck" ins Internet. Auf Ansprache durch den Kläger wurde der Beitrag gelöscht. Am 18.10.2009 kam es jedoch erneut zu ähnlichen Einträgen.
Da der Kläger als Anwalt und in Vereinen tätig war, musste er um seinen Ruf fürchten. Dies stellt einen Eingriff in sein Recht auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität dar, der nicht von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt ist. Da es sich um nicht nachgewiesene Tatsachenbehauptungen handelte, stellen diese Äußerungen einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar, der nicht von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt ist.
Dem Beklagten wurde bei Meldung eines Ordnugsgeldes bis zu € 250.000,00 und einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten im Falle der Uneinbringlichkeit des Ordnungsgeldes verboten, in Bezug auf den Kläger wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder die Behauptung verbreiten zu lassen, dass er rechtsextreme Beiträge verfasst und/oder dass sich sein Denken vom klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild nicht wirklich unterscheidet und/oder dass er es sich gefallen lassen muss, rechtsradikal genannt zu werden.
IT-Recht: Urheberschutz für suchmaschinenoptimierten Text, LG Köln, Beschluss vom 17.12.2009, Az.: 28 O 861/09
Ein für Suchmaschinen optimierter, nur aus drei Sätzen bestehender Text, kann die für einen Urheberschutz erforderliche "Schöpfungshöhe" aufweisen. In vorliegendem Fall war die Startseite unter SEO-Gesichtspunkten ("Search Engine Optimization") optimiert worden. Der Antragssteller machte durch Vorlage von Urkunden (Auszug aus der Homepage des Antragsstellers), einer eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers, verschiedenen Suchergebnissen der Internetsuchmaschine "Google", einer Beschreibung der Suchmaschinenoptimierung, eines Auszuges aus der Homepage des Antragsgegners sowie des vorgerichtlichen Schriftverkehrs glaubhaft, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihm nachgesuchten einstweiligen Verfügung erfüllt sind. Es wurde demnach gem. §§ 935 ff., 938,
916 ff. ZPO, §§ 97 und zwar wegen der Dringlichkeit gem. § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet: Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht eingetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten, den Text "Egal ob Geburtstagsfeier, Hochzeit, Privatparty oder geschäftliche Veranstaltung, wir stellen Ihnen hochwertiges Equipment zu attraktiven Preisen zur Verfügung und beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Veranstaltungstechnik und Eventorganisation. Spezialisiert auf die serviceorientierte Gestaltung und Betreuung von Veranstaltungen im privaten und geschäftlichen Bereich mit
einer Veranstaltungsgröße von 10 bis 1.000 Personen. Unsere Veranstaltungstechnik können Sie im Raum (...) mieten." im Internet auf Webseiten öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere diesen auf der Startseite unter der Domain ... zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsgegner auferlegt. Der Streitwert betrug € 10.000,00.
Medienrecht: Filmaufnahmen ohne öffentliche Interesse, Kammergericht Berlin, Urteil vom 09.11.2009, Az.: (3) 1 Ss 345/07 (119/07)
Ungewollte Filmaufnahmen verletzen den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und stellen einen strafbaren Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) dar. Im Rahmen einer Fernsehberichterstattung über den sexuellen Missbrauch von Heimkindern wurde ein Heimleiter gegen seinen Willen für einige Sekunden gezeigt. Die Abwägung des KG Berlin ergab hier, dass die Pressefreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht zurückstehen muss. Es bestand kein öffentliches Interesse daran, den Heimleiter zu zeigen, da er mit dem sexuellen Missbrauch in ungerechtfertigter Weise in Verbindung gebracht wurde und ihm zu keinem Zeitpunkt ein derartiger Vorwurf gemacht worden sei. Ungewollte Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt (Ausn. Personen
der Zeitgeschichte, vhgl. § 23 KUG). Ungewollte Filmaufnahmen sind daher nicht immer strafbar.
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hatte den Angeklagten (Redakteur der Magazinsendung "K." im Ersten Deutschen Fernsehen) hier zunächst wegen Verstoßes gegen § 22 KUG zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 100,00 Euro verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Gegen dieses Urteil wiederum hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Hiscox in der Presse 
Hiscox verleiht jährlich in Kooperation mit der Hochschule für bildende Kunst Hamburg den „Hiscox Kunstpreis“. Die Gewinnerin des Preises in 2009 ist nun in einem Artikel der Zeitung „Die Welt“ über junge Künstler in Hamburg vertreten.
Download Artikel: Alles soll ein Ende haben
Im Auftrag von Hiscox wurden zwischen dem 4. und 11. Februar 2010 unter insgesamt 950 Geschäftsführern kleiner und mittelgroßer Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden eine Umfrage durchgeführt. Diese Studie wird seit deren Veröffentlichung von vielen deutschen Medien publiziert. Lesen Sie mehr in dem zum Beispiel im Handelsblatt erschienen Artikel, der nachfolgend zum Download bereit steht.
Download Artikel: Schwere Zeiten rauben den Mittelständlern den Schlaf
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