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Personaländerungen in den Niederlassungen der Hiscox AG
Erich Hartmann neuer Niederlassungsleiter Hiscox Köln
Zum 1. März 2010 ist Erich Hartmann der neue Niederlassungsleiter in Köln. Erich Hartmann ist seit März 2008 bei Hiscox tätig und war bis jetzt als Underwriting Manager in München für Berufliche Risiken und Private Vermögenswerte verantwortlich.
Er studierte Jura in Bonn und verfügt über langjährige Erfahrung als verantwortlicher Produktmanager und Underwriting-Direktor für das nationale und internationale Vermögensschaden-Haftpflichtgeschäft (VH, D&O, IT) mit langjähriger Vertriebspraxis. Daneben unterrichtet er an verschiedenen Einrichtungen und ist Autor zahlreicher Publikationen zu versicherungs- und haftungsrechtlichen Themen.
Erich Hartmann übernimmt die Aufgabe von Thomas Hiddemann, der weiterhin für Hiscox tätig sein und neben Markus Rupp das Underwriting der Sparte Kunst und Private Vermögenswerte in Köln verantworten wird.
Wolf von Buchwaldt neuer Niederlassungsleiter Hiscox Hamburg
Ab dem 1. April leitet Wolf von Buchwaldt die Niederlassung Hamburg. Wolf von Buchwaldt war seit 2005 für VHV Versicherungen tätig, die letzten drei Jahre als Vertriebsdirektor mit Verantwortung für den Maklervertrieb in der Niederlassung Hamburg.
Er studierte an den Universitäten Heidelberg, Berkley / Kalifornien und der Technischen Universität Berlin Volks- und Betriebswirtschaft und schloß mit dem Master of Business Administration ab.
„Ich freue mich sehr, dass wir mit Erich Hartmann und Wolf von Buchwaldt zwei Niederlassungsleiter gefunden haben, die sowohl durch Ihre fachliche Expertise als auch Ihre Persönlichkeit überzeugen. Denn nicht nur das Fachwissen ist in unserem Geschäft von großer Bedeutung. Das Versicherungs-Business ist ein People-Business und ich bin überzeugt, dass Herr Hartmann und Herr von Buchwald dieses Business erfolgreich gestalten werden.“, so Heiko Wichert, Sales Manager.
Neu – Hiscox Desk Underwriting
Seit dem 5. Oktober 2009 sind fünf Kolleginnen in der neu gegründeten Abteilung Desk Underwriting für Hiscox Deutschland aktiv.
Das Tätigkeitsfeld unserer Desk Underwriter umfasst folgende Aufgaben:
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Bearbeitung von Neuanfragen und Erstellung von Angeboten
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Änderungen bei bestehenden Verträgen
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Telefonische und schriftliche Beratung und Betreuung unserer Kunden / Makler
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Unterstützung der Sales Underwriter
"Mit der Implementierung des Bereiches Desk Underwriting haben wir einen weiteren, wichtigen Schritt hin zur Schaffung eines außergewöhnlichen Kundenerlebnisses unternommen. Während sich unsere Sales Underwriter noch intensiver auf gemeinsame vertriebliche Aktivitäten mit unseren Maklern fokussieren können, werden unsere Geschäftspartner im täglichen Business durch erfahrene Kollegen bei der Angebotserstellung, bei Vertragsänderungen und bei telefonischen Anfragen unterstützt. Gleichzeitig bieten wir unseren eigenen Mitarbeitern neue Karriereoptionen und Entwicklungsmöglichkeiten.“, so Kay Lorentz, Operations Manager.
Unser Desk Underwriting Team setzt sich zusammen aus:
Bettina Taube – Desk Underwriter Berufliche Risiken
Bettina Taube, Rechtsanwältin, ist seit über 5 Jahren im Hiscox Underwriting tätig. Zuvor absolvierte Sie ein Jura Studium.
Julia Blank – Desk Underwriter Berufliche Risiken
Die Diplom-Juristin arbeitete nach ihrem Studium an den Universitäten in Bonn und Berlin bei den internationalen Auktionshäusern Christie’s und Villa Grisebach. Seit September 2008 ist Julia Blank für die Hiscox AG tätig und betreut unsere Kunden im Bereich der beruflichen Risiken.
Britta Schmid – Desk Underwriter Vermögenswerte
Die Versicherungskauffrau ist seit 10 Jahren bei Hiscox im Bereich Kunst und vermögende Privatkunden tätig. Seit dem Jahr 2004 übt sie ihre Tätigkeit, aufgrund zweier kleiner Kinder, in Teilzeit aus. Bevor Britta Schmid zu Hiscox kam arbeitete sie für die Munich Re im englischsprachigen Rückversicherungsgeschäft.
Renate Müller-Schneid - Desk Underwriter Vermögenswerte
Renate Müller-Schneid arbeitet seit 2005 für Hiscox im Bereich Kunst und Vermögende Privatkunden. Nach Ihrer kaufmännischen Ausbildung absolvierte sie erfolgreich eine Weiterbildung zur staatlich geprüften Betriebswirtin.
Kinga Zaremba – Desk Underwriter Vermögenswerte
Seit Juni 2004 ist Kinga Zaremba bei Hiscox im Bereich Art & Private Clients beschäftigt. Zuvor hat Sie eine Ausbildung zur Versicherungskauffrau sowie eine Weiterbildung zur Versicherungsfachwirtin (IHK) erfolgreich abgeschlossen.
Neues aus der Hiscox Innovationspipeline
K&R by Hiscox
Hiscox ist, bezogen auf das Prämienaufkommen, weltweit der größte Anbieter von Spezialversicherungen im Bereich Entführung, Erpressung und Freiheitsberaubung. Seit dem 1. März 2010 sind diese Deckungskonzepte nun auch direkt über Hiscox Deutschland erhältlich.
Die deutschen Bedingungswerke 
Private Protection by Hiscox
K&R Deckungskonzept für Privatpersonen
Corporate Protection by Hiscox
K&R Deckungskonzept für Unternehmen
Marine Protection by Hiscox
K&R Deckungskonzept für Schifffahrt
bieten Versicherungsschutz gegen jede Form der Erpressung und schützen das Vermögen Ihrer Kunden vor unrechtmäßigen Lösegeldforderungen und den damit verbundenen Kosten. Die langjährige Erfahrung der Hiscox Gruppe in diesem Segment ist in die Bedingungswerke eingeflossen.
Sollten Sie weiterführende Informationen zu den Produkten wünschen, so kontaktieren Sie bitte unseren Special Risks Underwriter Stefan Sievers unter hiscox.kr@hiscox.de oder telefonisch unter
+49 (0)221 65068 830.
5 Minuten mit Stefan Sievers
Für Hiscox Deuschland ist dieser Spezialbereich ganz neu. Können Sie auf erfahrene Ressourcen innerhalb der Gruppe zurückgreifen? 
In der Tat, denn Hiscox ist nicht nur Marktführer in dieser Versicherungssparte, sondern auch einer der Pioniere in diesem Segment. Unsere Bedingungswerke wurden in den vergangenen Jahren immer wieder angepasst, um die Bedürfnisse des Marktes und die sich stets verändernde internationale Sicherheitslage zu berücksichtigen. Diese Erfahrung der Hiscox Gruppe ist nicht nur in die Erstellung der deutschen Bedingungswerke eingeflossen, sondern steht mir auch in der Tagesarbeit zur Verfügung, zumal wir innerhalb der Gruppe einen sehr engen Austausch pflegen.
Gibt es auch externe Partner mit denen Sie zusammenarbeiten?
Dies ist sogar ein ganz entscheidender Aspekt unserer Deckung. Hiscox hat eine Exklusivvereinbarung mit der Control Risks Group, einem der weltweit erfahrensten Krisenberatern. Control Risks ist mit 27 Büros auf allen fünf Kontinenten vertreten und war seit 1975 in mehr als 1.700 Fällen als Krisenberater involviert.
Die Rolle des Krisenberaters ist elementar, denn dieser steht dem Kunden während der gesamten Dauer eines Versicherungsfalls zur Seite. Zudem bietet Control Risks auch Unterstützung in der präventiven Beratung.
Was passiert im Schadenfall?
Es gibt in dieser Sparte keine Vorgehensweise nach „Schema F“. Wird ein Versicherungsfall gemeldet, bedeutet dies in den meisten Fällen, dass sich Menschen in akuter Lebensgefahr befinden. Dies erfordert, dass jeder Fall individuell und mit höchster Sensiblität behandelt wird. Entscheidend ist, dass ein Hiscox Kunde im Versicherungsfall sofortigen Zugang zu den Dienstleistungen von Control Risks hat und dass es nur ein Ziel gibt, nämlich die sichere und schnellstmögliche Freilassung des Opfers zu erwirken.
Herr Sievers, wie wird man eigentlich Special Risks Underwriter im Bereich Entführung, Erpressung und Freiheitsberaubung?
Hiscox ist ein stark wachsender internationaler Spezialversicherer. Für Mitarbeiter bei Hiscox ergeben sich dadurch immer wieder neue Möglichkeiten sich innerhalb der Gruppe zu verändern und zu entwickeln. Die Sparte „Kidnap & Ransom“ ist eine hochinteressante Nische, von daher habe ich die Herausforderung, diese Sparte für Hiscox Deutschland zu verantworten, sehr gern angenommen.
Net IT by Hiscox
Als einer der führenden Spezialversicherer für die Vermögensschaden-Haftpflichtrisiken der IT-Branche, ist für uns die aufmerksame Beobachtung des Marktes und der enge Austausch mit den Akteuren von höchster Relevanz.
Die Anforderungen an den Versicherungsschutz dieser Branche und die Bedürfnisse der  Versicherungsnehmer haben sich in den letzten Jahren weltweit maßgeblich verändert. Dies haben wir zum Anlass genommen um unser Net IT Bedingungswerk zu überarbeiten, und stellen Ihnen folglich
Net IT by Hiscox 04/2010
vor.
Mehr über das neue Bedingungswerk erfahren Sie in unseren Infosheets „Übersicht über die Produktvorteile“ und "Produkthighlights“, die Ihnen nachfolgend zum Download bereit stehen, oder über Ihren Hiscox Betreuer.
Übersicht über die Produktvorteile
Produkthighlights
Auswirkungen der Änderungen im Vorstandsvergütungsgesetz auf die D&O (Directors & Officers) Versicherung
Zum 05. August 2009 ist das "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" (VorstAG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für alle Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung.
Hiernach werden Aktiengesellschaften zwingend verpflichtet, in ihren D&O Verträgen für jedes Vorstandsmitglied eine Selbstbeteiligung von mindestens 10% des Schadens bis maximal zur Höhe des 1,5-fachen der festen Jahresvergütung zu vereinbaren. Ein Umgehen dieser Vorschrift ist nicht möglich.
Zweitens haben die Vorstände laut VorstAG eben nunmehr ein eigenes Risiko in einer Höhe zu tragen, welches sich auf bis zu 150 % der festen jährlichen Vergütung belaufen kann. Dieses Risiko ist für neue D&O Verträge sofort relevant. Für bestehende Verträge ensteht das Risiko aufgrund der Übergangsfrist zum 01.07.2010, soweit ein AG Vorstand vor Inkrafttreten des Gesetzes nicht eine Verpflichtung zum Abschluss einer D&O Versicherung mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat. Diese Ausnahmeregelung läuft jedoch wegen der maximalen Dauer von Vorstandsverträgen spätestens im Jahr 2014 ab.
 Selbstverständlich hat Hiscox auch für diese Neuerung ein Lösungsmodell für Sie entwickelt: Wir bieten eine Ergänzungsdeckung an, ein sogenanntes "Anrechnungsmodell", was bedeutet, dass das persönliche Risiko des Vorstands hierdurch abgedeckt ist, durch den Abschluss der Selbstbehaltsdeckung jedoch keine Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt. Eine solche Selbstbehaltsdeckung ist je Vorstandsmitglied separat abzuschließen, kann also nicht für mehrere oder die Gesamtheit der Vorstandsmitglieder offeriert werden. Des Weiteren bieten wir diese ausschließlich Vorständen an, deren Unternehmen bereits eine D&O Versicherung bei Hiscox abgeschlossen haben oder in
Zukunft abschließen möchten.
Hiscox hat die betroffenen Verträge selektiert und begonnen, alle Makler, die D&O Policen von Aktiengesellschaften verwalten, über die Problematik und deren Lösung zu informieren.
Zum 01.07.2010 wird jeder D&O Police der folgende Passus als Klausel zu Grunde gelegt:
Wird eine versicherte Person als Mitglied des Vorstands aus § 93 AktG auf Schadensersatz in Anspruch genommen, gilt für diese versicherte Person bezüglich des Haftpflichtanspruchs ein Selbstbehalt je Versicherungsfall von 10% des Schadens und für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Jahres zusammen von höchstens 150% seiner festen jährlichen Vergütung zum Zeitpunkt der ersten Pflichtverletzung. Dies gilt gemäß § 23 EGAktG nur für Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die nach dem 05.08.2009 begangen wurden. Bei zu diesem Zeitpunkt schon bestehenden Versicherungsverträgen gilt dies erst ab dem 01.07.2010. Auf die Abwehr von Haftpflichtansprüchen findet dieser Selbstbehalt keine Anwendung.
Für Rückfragen, steht Ihnen Ihr Hiscox-Betreuer wie immer jederzeit gerne zur Verfügung.
Vermögensschaden-Haftpflicht in 30 Sekunden
Hiscox hat bereits für diverse berufliche Risiken wie z.B. Werbeagenturen, IT-Unternehmen, Wirtschaftsprüfer oder Energieberater Antragsmodelle erfolgreich eingeführt. Der jüngste Familienzuwachs wurde von vielen unter Ihnen bereits erwartet: Das neueste Hiscox Antragsmodell ist speziell auf die Bedürfnisse für Hausverwalter zugeschnitten.
So besteht Versicherungsschutz für folgende Tätigkeiten:
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Versicherungsschutz besteht für rechtlich zulässige Tätigkeiten als Haus-, Grundstücks- und
Wohnungseigentumsverwalter,
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die Vermittlung von Mietverträgen,
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die Entgegennahme von Mietkautionen,
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die Erstellung von Bestätigungen gemäß § 35 a EStG,
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die Tätigkeit als Ersatzzustellungsvertreter oder als Vertreter des Ersatzzustellungsvertreters gemäß § 45 Abs. 2 WoEigG.
Versicherungsschutz besteht auch
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für Prozesskosten, die dem Verwalter gem. § 49 Abs. 2 WoEigG auferlegt werden,
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im Fall einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers sowie von
Verwaltungsbeiräten, wenn sowohl ein Verschulden des Versicherungsnehmers, als auch von
Verwaltungsbeiräten behauptet wird,
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im Fall der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Organ / Vertreter einer
Wohnungseigentümergemeinschaft, Ziffer II.6. findet insoweit keine Anwendung.
Der Antrag birgt viele Vorteile für Versicherungsmakler und Endkunden: Das Modell ist zeiteffizient, denn der Antrag besteht aus einem übersichtlich gestalteten Bogen, der schnell ausgefüllt werden kann. Darüber hinaus kann der Kunde die gewünschte Versicherungssumme sowie die Höhe des Selbstbehalts selbst auswählen und sieht die entsprechende Prämie direkt auf dem Antragsbogen. Durch diese Neuerung entfällt eine Quotierung, und die Formalitäten können schneller erledigt werden.
Für nähere Informationen oder die Übersendung des Antragsmodell für Hausverwalter wenden Sie sich bitte an Ihren Hiscox Betreuer.
Wirtschaftskrise kostet deutsche Unternehmer 14 Milliarden Euro ihrer privaten Ersparnisse
14 Milliarden Euro* ihrer privaten Ersparnisse haben deutsche Unternehmer während der Rezession in ihre Firma investiert, um die Krise zu überstehen. Dies geht aus der am 30. März veröffentlichten zweiten Hiscox-Studie „DNA of an entrepreneur“ hervor. Diese Studie verdeutlicht, welche persönlichen Folgen die Wirtschaftskrise auf kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland hat.
Nachfolgend haben wir einige interessante Ergebnisse der Hiscox Studie für Sie zusammengefasst:
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22 Prozent der befragten Unternehmer haben entschieden, persönliche Ersparnisse in ihr Unternehmen zu investieren. Die Summe der privaten Investitionen betrug dabei durchschnittlich 31.770 Euro. Weiterhin haben 31 Prozent ihr eigenes Gehalt um etwa 33 Prozent gekürzt.
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Zu Beginn der wirtschaftlichen Talfahrt glaubten 76 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland daran, die Krise unbeschadet zu überstehen.
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35 Prozent der Befragten leisteten Überstunden, im Schnitt arbeiteten sie 13,5 Stunden am Tag.
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17 Prozent arbeiteten mehr als 50 Stunden in der Woche, um das Unternehmen am Laufen zu halten.
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39 Prozent gaben an, seit Beginn der Krise unter erhöhtem Stress zu stehen, ein Drittel leidet seitdem unter Schlafstörungen.
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Bei einem knappen Viertel hatte die Wirtschaftskrise einen negativen Einfluss auf die Ehe bzw. Beziehung.
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Während die Unternehmer Abstriche bei ihrem eigenen Gehalt machten, versuchten sie, die Gehälter der Angestellten nicht zu verändern. Nur in acht Prozent der Fälle wurden Angestellten-Gehälter gekürzt.
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Nach einem turbulenten Jahr werden die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2010 langsam wieder vorsichtig optimistischer. 61 Prozent der Befragten glauben, dass sich ihr Unternehmen 2010 positiv entwickeln wird. 30 Prozent der Verantwortlichen möchten 2010 mit ihrem Unternehmen sogar expandieren.
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Auf die Frage, ob sich die Unternehmensverantwortlichen in einer erneuten Krise anders verhalten würden, antworteten 58 Prozent mit „Nein“. Sie waren mit ihrem Verhalten zufrieden und würden in einer anderen schwierigen Situation genauso handeln.
* Die Kalkulation basiert auf der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. In Deutschland gibt es 1.989.717 Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Stand: 30.06.2009).
„Viele deutsche Unternehmer haben enorme persönliche Einbußen und finanzielle Risiken auf sich genommen, um ihr Unternehmen durch die Krise zu führen. Die positiven Erwartungen für 2010 sind ein Beleg für die Ausdauer der deutschen Unternehmer und der deutschen Wirtschaft“, so Robert Dietrich Vorstandsvorsitzender Hiscox.
Die 2. Hiscox Haftpflichttage
Die 2009 erfolgreich eingeführten Hiscox Haftpflichttage fanden am 2. März in Hamburg und am 10. März in München ihre Fortsetzung. Wir durften erneut zahlreiche Hiscox-Partner begrüßen, die mit uns einen informativen und spannenden Tag verbracht haben.
Folgende Fachvorträge wurden im Rahmen der Hiscox Haftpflichttage gehalten:
Spannendes Medienrecht – Ein Einblick in die Praxis
Dr. Gero Brugmann, Rechtsanwalt, Kanzlei UNVERZAGT. von HAVE
Vertragsmanagement für Medienunternehmen - wo die Möglichkeiten in der Praxis enden
Sanjay Bakshi, Rechtsanwalt, Keller Menz Rechtsanwälte
All about IT – Spannende Fälle & Szenarien aus der IT-Welt
Jens Krickhahn, Underwriting Manager TMT, Hiscox
Riskmanagement für Medien-Unternehmen aus Sicht eines Spezialversicherers
Michael Rosenberg, Underwriter Berufliche Risiken, Hiscox
Unter dem Motto „IT und Media“ fanden auch Führungen in beiden Städten statt. In Hamburg konnten alle Teilnehmer das Miniatur Wunderland besichtigen während die Gäste im Süden der Republik in den Genuß einer Stadtführung der besondernen Art kamen: an verschiedenen Stationen der Altstadt Münchens wanderten sie auf den Spuren der Geschichte der Medienstadt München.
Bei Interesse an den Tagungsmaterialien bitten wir Sie uns eine E-Mail an hiscox.marketing@hiscox.de zu senden.
Die Serie findet Ihre Fortsetzung am 11. Mai in Köln. Möchten Sie sich für diese Veranstaltung bereits jetzt anmelden? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an hiscox.marketing@hiscox.de.
Urteile der aktuellen Rechtsprechung
Urheberrecht: € 6.000 Streitwert für ein Foto, Landgericht Köln, Beschluss vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09
Wer auf einer Internetseite ein (!) Foto unerlaubt verwendet, muss bei einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von € 6.000 rechnen. Das legte das LG Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 fest. Im vorliegenden Fall verwendete die Beklagte ohne entsprechende Zustimmung des Klägers, dem Rechteinhaber, ein Lichtbild im Rahmen der Auktionsplattform "eBay". Das Gericht hält den Streitwert für das streitgegenständliche Foto in Höhe von € 6.000 für angemessen, da dem Urheber ein berechtigtes Interesse an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen zugesprochen werden müsse.
Filmrecht: Kindheitsfotos im Kino nur mit Einwilligung, Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2010, Az.: I-20 U 151/09
Enthält ein Kinofilm ein Bild ohne Einwilligung des Betroffenen, so ist die Kunstfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Minderjährige genießen allerdings einen wesentlich höheren Schutz, und eine Abwägung wird demnach grundsätzlich Ihre Interessen als vorrangig betrachten.
Antragsgegner ist hier der Verleiher des Films "D.e.V.", in dem der Regisseur D. W. anhand mehrerer Fallbeispiele das Leid von Vätern, denen der Umgang mit ihren Kindern untersagt wird, dokumentarisch darstellt. Die Antragsstellerin ist die heute elf Jahre alte, nichtehelich geborene Tochter des Regisseurs, der in dem Film auch seine eigene Geschichte eines sich "entsorgt" fühlenden Vaters aufgreift und dabei das in der Beschlussverfügung des Landgerichtes vom 23.06.2009 wiedergegebene Foto von sich und der damals dreijährigen Antragsstellerin kurz zeigt. Das Landgericht, auf dessen tatsächliche Feststellungen Bezug genommen wird, hat dem Antragsgegner durch die bezeichnete Verfügung unter Androhung von Ordnungsmitteln sinngemäß untersagt, den Film mit dem fraglichen Foto öffentlich
vorzuführen, Filmkopien Kinos zur Verfügung zu überlassen oder ihn anderweitig zu verbreiten. Die hiergegen gerichtete Berufung des Antragsgegners wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsrechtszuges wurden dem Antragsgegner auferlegt.
Hiscox in der Presse
Hiscox verfügt über internationale Expertise für Risiken verschiedenster Dienstleister und bietet optimalen Versicherungsschutz für diese breit gefächerte Branche. Lesen Sie mehr in einer Veröffentlichung des Mittelstandsmagazin, die nachfolgend für Sie zum Download bereit steht.
Bereits zum zweiten Mal führte die Hiscox Gruppe eine Studie unter insgesamt 950 Geschäftsführern kleiner und mittelgroßer Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden durch. Lesen Sie mehr in dem im Manager Magazin erschienenen Artikel:
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