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Haus & Kunst by Hiscox erstrahlt in neuem Glanz
Das Versichern von hochwertigem Privatbesitz und Kunst zählt zu unserer Kernkompetenz.
Seit Jahrzehnten entwickeln wir außergewöhnliche Deckungskonzepte. Unsere Produktexperten haben, orientiert an den spezifischen Bedürfnissen unserer Kunden, unsere Haus & Kunst by Hiscox Police neu konzipiert!
Haus & Kunst by Hiscox richtet sich an Kunden, deren Wert des Hausrates über € 150.000 liegt und bietet wesentliche Mehrleistungen als eine übliche Hausratversicherung. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unserem Kunden im Schadenfall den bestmöglichen Service zu bieten. Egal ob es um Kinderbetreuung, Hotelunterbringungen oder psychologische Betreuung geht – der Hiscox Schadenservice geht über gewohnte Begleichung der Schadenssumme hinaus. Hiscox (ver)sichert Emotionen – denn wir wissen, dass der emotionale Schaden unserer Kunden in vielen Fällen den monetären Schaden übersteigt.
Seit 30. Mai 2011 steht Ihnen und Ihren Kunden das neu konzipierte Produkt „Haus & Kunst by Hiscox“ zur Verfügung. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige neue Highlights dieses außergewöhnlichen Allgefahren-Deckungskonzeptes vorstellen. Zukünftig sind mitversichert:
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Witterungsniederschläge,
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Schäden durch Internetbetrug,
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Kosten durch „Stalking“,
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Psychologische Betreuung nach einem Schaden,
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Sportgeräte (dauerhaft außerhalb des Risikoortes),
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Kunstgegenstände (weltweit, ohne zeitliche Begrenzung),
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Transporte von Kunstgegenständen (unbegrenzt),
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Kosten für die Betreuung von Kindern nach einem Schaden,
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Schäden bei und durch Restauratoren (ohne Begrenzung).
Des Weiteren entstehen Ihren Kunden weitere Vorteile:
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Hiscox erstattet die Kosten für eine Lokalrunde nach einem „Hole-in-One“,
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Hiscox erhöht diverse Entschädigungsgrenzen (z.B. Diebstahl von Fahrrädern neu bis € 15.000).
Das Bedingungswerk ist transparent und einfach gestaltet. Gerne stellen wir Ihnen dieses zum Download zur Verfügung – so dass Sie sich selbst davon überzeugen können.
Download Bedingungswerk
Um Sie bei Ihrer Vertriebstätigkeit optimal zu unterstützen, haben wir zudem eine Präsentation sowie eine Endkundenbroschüre erstellt. Dieses können Sie sich unter dem nachfolgenden Link herunterladen.
Download Präsentation
Download Endkundenbroschüre
Rückfragen richten Sie bitte gerne an Ihren Hiscox-Betreuer oder schreiben Sie uns eine E-Mail an hiscox.info@hiscox.de. Weiterführende Informationen und Dokumente stehen Ihnen ab sofort auf www.hiscox.de im „Vermittlerbereich“ zum Download zur Verfügung.
Ihr Beitrag zum neuen Haus & Kunst Bedingungswerk 
Am 30. Mai haben Sie per E-Mail das neue Haus & Kunst by Hiscox Bedingungswerk 06/2011 erhalten. Das Bedingungswerk ist transparent und einfach gestaltet und beinhaltet zahlreiche neue Highlights.
Der konstruktive Austausch mit Ihnen, unseren Partnern, hat für uns eine hohe Priorität. Deshalb haben wir Sie im Dezember 2010 dazu eingeladen, an der Produktentwicklung mitzuwirken und sich aktiv an der Ausgestaltung des neuen Haus & Kunst by Hiscox Bedingungswerks zu beteiligen.
Unter allen Einsendungen wurde ein Apple iPad verlost. Der glückliche Gewinner ist Christian Ruge.
Wir möchten uns an dieser Stelle für alle erhaltenen Verbesserungsvorschläge, Wünsche und Anregungen bedanken. Diese waren für uns wertvolle Beiträge zur Weiterentwicklung des Bedingungswerkes!
5 Minuten mit Franka Barsch 
Franka Barsch (34), Rechtsanwältin, ist seit dem 01. Januar 2011 neue Schadenmanagerin bei Hiscox in Deutschland. Sie übernimmt diese Aufgabe unbefristet von ihrer Vorgängerin Marion Schilling, die sich in Elternzeit befindet.
Frau Barsch, welche Tätigkeiten umfasst Ihre Funktion als Schadenmanagerin?
Als Schadenmanagerin liegt mein Hauptaugenmerk natürlich auf unserem Schadenservice. Unser Versprechen im Schadenfall - der Situation in der sich exzellenter Versicherungsschutz beweist – für unsere Kunden außergewöhnlichen Service zu leisten, tagtäglich gemeinsam mit meinem Team zu leben. Dabei ist es mir sehr wichtig, die Weiterentwicklung der Schadenabteilung im Sinne unserer Kunden stetig voranzutreiben.
Selbstverständlich umfasst meine Funktion diverse weitere Aufgabenfelder. Angefangen vom „Zahlenwerk“ über die Zusammenarbeit mit unseren Partnern, dem intensiven Austausch mit unseren weiteren Schadenmanagern in Europa und UK bis hin zur Unterstützung unseres Underwritings.
Frau Barsch, Hiscox sendet jedem Versicherungsnehmer nach der Schadenregulierung einen Fragebogen zu. Im Jahr 2010 wurde die Qualität des Schadenservice insgesamt mit der Note 4,7 (bei einer Höchstnote von 5) bewertet. Was ist Ihrer Meinung nach der Grund für die durchweg guten Umfrageergebnisse?
Ich glaube, dass eine Reihe von Faktoren ausschlaggebend für die Zufriedenheit unserer Kunden sind. Wir versenden unsere Fragebögen natürlich um noch besser zu werden. Unser Chairman Robert Hiscox prägte das Zitat „Höre auf Kritik“ und genau das tun wir. Wir freuen uns selbstverständlich über jedes Lob nehmen aber gerade die Kritikpunkte entgegen, denn so ist sichergestellt, dass wir uns permanent verbessern.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass der Kunde im Schadenfall schnell und kompetent betreut wird. Dies gewährleisten wir zum Einen mit unseren Servicezeiten bei denen unsere Kunden zwischen 8:00 und 18:00 Uhr direkt mit dem Schadenbearbeiter sprechen können, ohne den Umweg über ein Callcenter nehmen zu müssen. Außerhalb dieser Zeiten steht für Notfälle 24h eine Hotline zur Verfügung. Zum Anderen ist es unser Anspruch pro aktiv Schadenfälle zu bearbeiten, um so eine schnellstmögliche Abwicklung zu gewährleisten. Wir verfügen dazu über ein ausgezeichnetes Expertennetzwerk, dass es uns ermöglicht schnell vor Ort bei unseren Kunden zu sein. Schließlich stehen die individuellen Bedürfnisse des Kunden im Vordergrund, das heißt im Verlauf der Schadenbearbeitung flexibel zu
bleiben, um auf neue Anforderungen effizient reagieren zu können.
Frau Barsch, welche Schwerpunkte werden Sie persönlich bei Ihrer Arbeit 2011 legen?
Hiscox in Deutschland und Europa wächst rasant. Für mich ist es wichtig, dass wir bei dieser Entwicklung unseren Focus weiterhin auf höchsten Service und Qualität richten. Dabei haben wir die wunderbare Möglichkeit von den Erfahrungen der Kollegen in anderen Hiscox Niederlassungen in Europa zu profitieren und so von allem das Beste zu kombinieren.
Frau Barsch, womit beschäftigen Sie sich in Ihrer Freizeit?
Vorzugsweise mit allem was mit Wasser zu tun hat – Surfen, Segeln, Kajak fahren. Wasser hat eine absolut entspannende Wirkung auf mich.
Consult by Hiscox - das neue Antragsmodell
Der Markt für Unternehmensberater floriert: So konnte der Bund Deutscher Unternehmensberater BDU gerade Rekordeinnahmen für 2010 und ein Wachstum von 6,9% vermelden. Und die Prognosen für die nächsten Jahre liegen noch höher.
Diese Zahlen sind sehr erfreulich, doch nach wie vor riskieren viele Unternehmensberater ihren geschäftlichen Erfolg, weil sie auf den notwendigen Versicherungsschutz verzichten. Nach Schätzungen der Experten von Hiscox sind 70% der rund 70.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen auf dem Markt nur unzureichend gegen die finanziellen Folgen möglicher Ansprüche versichert. Immer häufiger werden Unternehmensberater für die Folgen ihrer angeblichen Falschberatung zur Verantwortung gezogen, und Schadenersatzforderungen in siebenstelliger Höhe sind keine Seltenheit.
Die Hiscox-Lösung für Unternehmensberater verbindet erstklassigen Versicherungsschutz mit hervorragendem Schadenservice und Zugriff auf ein internationales Netzwerk von Experten zur Unterstützung im Schadenfall.
Um Sie in Ihren Bemühungen zur Akquise dieser attraktiven Zielgruppe zu unterstützen, haben wir unser Antragsmodell für Unternehmensberater neu gestaltet und Sie sparen mindestens 50% Zeit und Bearbeitungskosten: Mit dem leicht verständlichen, transparenten Formular können Unternehmensberatungen mit Umsätzen von bis zu 2,5 Millionen Euro in wenigen Minuten erstklassig versichert werden.
Damit Sie sofort starten können, finden Sie hier den Download Link für das neue Antragsmodell.
Download Antragsmodell
Folgender Link führt Sie zu unserer Präsentation über den Unternehmensberatermarkt in Deutschland. Diese enthält Informationen zu den Risiken, denen Unternehmensberater ausgesetzt sind sowie zu Anforderungen an eine erstklassige Versicherungslösung.
Download Präsentation
Ihr Hiscox Betreuer freut sich, mit Ihnen einen Termin zu dieser Zielgruppe zu vereinbaren, und berät Sie gern, wenn Sie noch Fragen haben.
Diebstahl wertvoller Kunstwerke keine Seltenheit 
Jährlich entsteht durch Kunstdiebstahl nach FBI-Schätzungen weltweit ein Schaden von 8 Milliarden Euro. Hinzu kommen finanzielle Verluste für Kunstbesitzer durch Beschädigung – etwa beim Transport von Werken, bei der Restauration, durch Feuer oder Hochwasser.
„Trotz dieser Risiken hat schätzungsweise jeder zweite Kunstsammler keinen oder einen nicht ausreichenden Versicherungsschutz. Bei Unternehmen mit Firmensammlungen und selbst bei Museen bestehen ebenfalls teils deutliche Versicherungslücken“, bemerkt Tobias Braun Underwriter & Produktexperte Fine Art bei Hiscox. „Eine Hausratversicherung ist bei wertvollen Kunstsammlungen jedoch nicht ausreichend. Eine Kunstversicherung ist viel präziser auf den tatsächlichen Wert einzelner Werke oder Sammlungen zugeschnitten. Außerdem enthält diese zahlreiche Zusatzleistungen, die eine Hausratpolice nicht abdecken kann.“
Wir freuen uns sehr, über die große und äußerst positive Resonanz die wir seit dem Launch der Kunst-Police Fine Art by Hiscox im Januar 2011 erhalten. Das Deckungskonzept, das an den speziellen Bedürfnissen privater Kunstsammler und Firmensammlungen ausgerichtet ist, begeistert sowohl unsere Partner als auch den Endkunden.
Weitere Informationen zu Fine Art by Hiscox steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hiscox Betreuer.
Hiscox München zieht um 
Nach zehn Jahren am Oberanger wird die Hiscox Deutschland Zentrale in München im Juni umziehen.
Neue Heimat aller Zentralfunktionen sowie der Niederlassung München ist das ATMOS-Bürogebäude in der Arnulfstraße 31. Hervorzuheben ist hierbei das nachhaltige und zukunftsorientierte Energiekonzept: 50 % des Energiebedarfs werden aus erneuerbaren Energien, vor allem aus Grundwasser, gewonnen.
Natürlich werden wir Sie nach Vollzug des Umzugs mit Bildern des neuen Büros auf dem Laufenden halten.
Unsere neue Adresse ist:
Hiscox AG
Arnulfstraße 31
80636 München
Die Hiscox Haftpflichttage 
Über 100 Hiscox Partner haben an den Hiscox Haftpflichttagen 2011 teil genommen. Die Events fanden im März und April in den Städten Hamburg, Berlin, München und Frankfurt statt. Die Event-Serie stand in diesem Jahr ganz im Zeichen der Unternehmensberater.
Informative Vorträge rund um diese spannende Zielgruppe wurden von Alexander Rudolph, Technical Underwriting Manager Berufliche Risiken bei Hiscox, und Philipp Schlüter, Partner bei Blue Corporate Finance AG, präsentiert.
Wie man Unternehmensberater akquirieren kann und Werbebotschaften richtig vermittelt darüber informierten Martin Müller, Geschäftsführer Müller Consult und Social Media Experte, und Christoph Ohnweiler, Senior Consultant F&H Public Relations GmbH.
Im Anschluss an die Vorträge bestand die Möglichkeit sich bei einem Dinner auszutauschen und den Tag gemeinsam ausklingen zu lassen.
Urteile der aktuellen Rechtsprechung
IT-Recht / Medienrecht – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, AG München, Urteil vom 31.03.2010, Az.:161 C 15642/09, veröffentlicht am 26.04.2011
Die unbefugte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet kann sehr teuer werden. Bei der Gestaltung einer Homepage ist daher stets darauf zu achten, ob nicht ein Dritter bei den Inhalten, die von woanders übernommen werden, ein Nutzungsrecht hat. Bei einem Verstoß ist darauf zu achten, dass wirklich alles vollständig entfernt wird.
In vorliegendem Fall hatte der Beklagte im Jahre 2005 von den frei zugänglichen Seiten eines kartografischen Verlages einen Kartenausschnitt kopiert und diesen mittels eines Links in seine Firmen-Homepage als Anfahrtsskizze integriert. Als der Verlag davon erfuhr, mahnte er den Beklagten wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht ab und forderte gleichzeitig die Zahlung von Schadenersatz. Der Beklagte kam der Forderung nach und entfernte gleichzeitig den entsprechenden Link von seiner Homepage.
Allerdings versäumte es der Beklagte, die Karte von seinem Server zu löschen, wodurch diese mit der Hilfe von Suchmaschinen weiterhin problemlos gefunden werden konnte. Dieses fiel wiederum dem Verlag auf, woraufhin er den Beklagten erneute abmahnte und ihn zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren in Höhe von knapp € 1.500 aufforderte. Da der Beklagte sich hiergegen wehrte (er habe nicht gewusst, dass er verpflichtet ist, die Karte vom Server zu löschen), musste ein Gericht entscheiden.
Das Münchener Amtsgericht gab der Klage des Verlages in vollem Umfang statt. Der Beklagte hat demnach das ausschließliche Nutzungsrecht des Klägers verletzt, da er es versäumt hat, den Kartenausschnitt vom Server zu löschen.
Medienrecht / Persönlichkeitsrechtsverletzung – Plagiatsvorwurf begründet Persönlichkeitsrechtsverletzung des Autors, Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.01.2011, Az.: 36 A C 243/10
Wird einem Autor vorgeworfen, er habe Gedankengänge Dritter ohne Zitat übernommen, liegt hierin ein Plagiatsvorwurf. Zwar kann derjenige, der eine solche Behauptung in einem wissenschaftlichen Werk aufstellt, sich sowohl auf die Wissenschaftsfreiheit, als auch auf die Meinungsfreiheit berufen, jedoch müssen in einem solchen Fall ausreichende Anknüpfungspunkte vorliegen für die dieser beweispflichtig ist. Der Plagiatsvorwurf begründet eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und hieraus resultierende Schadenersatzansprüche.
Der Kläger ist hier Lehrstuhlinhaber an einer Universität, Herausgeber einer Zeitschrift und Autor zahlreicher rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen, darunter diverse Kommentierungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Beklagte verlegt bundesweit ein von einem Professor verfasstes Werk, in welchem sich die streitgegenständliche Textpassage befand. In dieser bezeichnete jener Professor die Arbeitsweise des Klägers in Bezug auf ein bestimmtes Werk als „plagiatorische Verwurstung“ und „vorsätzlichen Ideenklau“.
Das LG Hamburg erließ auf Antrag des Klägers eine einstweilige Verfügung, mit der der Beklagten die Verbreitung des Buches mit den vorgenannten Passagen verboten wurde, wobei die bei Zustellung der einstweiligen Verfügung bereits aufgebundenen Exemplare des Buches hiervon ausgenommen sind.
Hiscox in der Presse 
Am 08. Juni erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel über Robert Hiscox, welchem ein Interview in München vorausging. Lesen Sie nachfolgend mehr, über den "Mann für alle Fälle"
Lesen Sie nachfolgend den in Cash erschienenen Artikel von Alexander Rudolph, Underwriting Manager Berufliche Risiken bei Hiscox
Über die Fine Art by Hiscox Police veröffentlichte das Magazin Vis a Vis nachfolgenden Artikel:
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